Leasing &
Finanzierung

Stellen Sie sich vor, einen Aston Martin zu fahren, der mit der fortschrittlichsten Technik ausgestattet ist. Können Sie die Kraft und Leistungsstärke fühlen? Warum nur davon träumen, wenn Sie sich dank der Aston Martin Financial Services Ihren Traum von einem Aston Martin erfüllen können?

Egal, ob Sie Ihr Auto lieber kaufen möchten oder die Leasing-Option bevorzugen, wir verstehen Ihre Bedürfnisse und garantieren Ihnen maximale Unterstützung und die beste Anleitung bei der Auswahl eines Neu- oder Gebrauchtwagens. Die Aston Martin Financial Services verfügen über Finanzierungs- und Leasing-Lösungen, die Ihre exklusive Kauferfahrung eines Aston Martin voll unterstützen.
Wir arbeiten ständig an der Ausweitung unseres Netzwerkes und des Angebots von kompletten Serviceleistungen. Gerne beraten wir Sie dazu ausführlich und freuen uns Sie mit unseren Angeboten zukünftig in der Aston Martin Familie begrüßen zu dürfen.

Aston Martin Leasing*

Sie möchten Sportwagen fahren und das einzigartige Aston Martin Gefühl erleben? Gleichzeitig aber nicht auf hohe Planungssicherheit und finanzielle Flexibilität verzichten?
Unsere Leasingangebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich Ihren Traum vom Sportwagen zu erfüllen – ohne dabei Ihre finanzielle Flexibilität für weitere Träume einzuschränken. Denn ein Aston Martin muss Ihnen nicht gehören, damit Sie ihn genießen können.

Planungssicherheit
Eine monatlich gleichbleibende Rate, die wir individuell an Ihre Anforderungen anpassen, sorgt für hohe Transparenz und bessere Planbarkeit.

Steuervorteile
Als gewerblicher Leasingnehmer können Sie oftmals steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen.

Finanzielle Flexibilität
Sie zahlen lediglich für die Nutzung Ihres Fahrzeugs, was Ihnen höchste finanzielle Flexibilität gewährt.

Neueste Technologie
Sie wählen Ihre Vertragslaufzeit und fahren stets die neuesten Aston Martin Modelle.

Unkomplizierte Rückgabe
Am Ende der Laufzeit geben Sie Ihr Fahrzeug einfach an Ihren Aston Martin Händler zurück.

Aston Martin Finanzierung*

Mit unserem attraktiven Finanzierungsmodell haben Sie die Chance, sich den Traum vom eigenen Sportwagen zu erfüllen – ohne dabei Ihre finanziellen Spielräume einzuengen. Sie zahlen bequem in festen monatlichen Raten – deren Höhe Sie selbst bestimmen.
Denn bereits bei Vertragsabschluss haben Sie die Möglichkeit, mit Ihrem Aston Martin Händler eine Schlussrate zu vereinbaren, die die monatliche Belastung während der Laufzeit verringert. Egal wofür Sie sich entscheiden – mit der letzten Rate geht Ihr Aston Martin zu 100% in Ihr Eigentum über.

Planungssicherheit
Durch die vertraglich vereinbarte monatliche Rate verfügen Sie über ein Höchstmaß an finanzieller Planungssicherheit.

Fahrzeugerwerb
Nicht irgendein Aston Martin. Ihr Aston Martin. Mit Zahlung der Schlussrate geht das Fahrzeug in Ihr Eigentum über.

Keine Kilometerbegrenzung
Genießen Sie uneingeschränkten Fahrspaß, ohne einen Gedanken an noch verfügbare Kilometer zu verlieren.

Finanzielle Flexibilität
Die Schlussrate können Sie am Ende des Vertrags mit einer Einmalzahlung oder durch eine Anschlussfinanzierung begleichen.

Aston Martin Versicherung**

Passend zu Ihrer gewählten Finanzdienstleistung bieten wir Ihnen in Kooperation mit der Helvetia eine exklusiv für Serienfahrzeuge der Marke Aston Martin zusammengestellte Versicherungslösung.

Sofern Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben, erhalten Sie bei Ihrem Aston Martin Vertragshändler eine Versicherungspolice für den Geltungsbereich der Mitgliedstaaten der EU, zuzüglich Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Großbritannien und Norwegen - ohne Einschränkung des Fahrerkreises und der Kilometerfahrleistung.

Innerhalb der Vollkaskodeckung sind Leistungserweiterungen wie Neuwertentschädigung (24 Monate), bei Entwendung bis 15 Monate, beitragsfreie Teilkasko-Ruheversicherung bis 18 Monate, GAP-Deckung, Fährschiffklausel, subsidiäre Transportversicherung, Transportkosten bis 1.500,- €, Schlüsselschäden, Tierbissschäden, Glasreparatur „smart repair“ ohne Selbstbeteiligung, durchgängige Vollkaskodeckung bei Saisonfahrzeugen, Fahrerschutzversicherung sowie der Verzicht des Versicherers auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit (außer bei Alkohol und Diebstahl) einfach und konsequent geregelt.

Die Beitragsberechnung erfolgt anhand von Stückbeiträgen, ein Schadenfreiheitsrabatt ist nicht erforderlich. Es gelten Sonderregelungen für Vorbesitzfahrzeuge. Nicht versicherbar im Rahmen dieses Konzepts sind Fahrzeuge, die als Selbstfahrervermietfahrzeuge, vermietete Fahrzeuge, Taxen oder Mietwagen eingesetzt werden.

Kontaktieren Sie uns für Ihr individuelles Angebot

Oliver Kerzel

Oliver Kerzel
Sales Manager
Tel: +49 (0)211 9446-1711
oliver.kerzel@moll.de

Vigan Meqa

Vigan Meqa
Pre-Owned Sales Executive
Tel: +49 (0)211 9446-1739
vigan.meqa@moll.de

Jetzt kontaktieren

Bitte tragen Sie die dargestellten Zeichen in das folgende Feld ein:
* Leasing- und Finanzierungsangebote werden von FCA Bank Deutschland GmbH, Salzstraße 138, 74076 Heilbronn, Germany bereitgestellt.
**Die auf der Website enthaltenen Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken (Stand Januar 2021). Die Informationen werden von der Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG (Direktion für Deutschland, Berliner Straße 56-58, 60311 Frankfurt am Main) und der KVM Consult GmbH, Zum Weiherbach 2-4, 95326 Kulmbach, bereitgestellt.
Trotz unserer Bemühungen um Aktualität und Korrektheit, übernehmen wir keinerlei Gewähr, ausdrücklich oder stillschweigend, für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit, Tauglichkeit oder Verfügbarkeit der in dieser Website bereitgestellten Informationen oder der darin beschriebenen Produkte, Dienste oder zugehörigen Abbildungen. Die Nutzung dieser Informationen erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Haftungsansprüche gegen Aston Martin, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens Aston Martin kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.